Förderung beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten in KMU – Weiterbildungsbonus

- Flyer Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen
Download PDF 222 KB - Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit (Rahmenrichtlinie Prioritätsachse A)
Download PDF 83 KB - Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein – Ergänzende Förderkriterien, Stand 31. Januar 2011
Download PDF 145 KB - Antrag Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Download PDF 63 KB - Fragen und Antworten zum Weiterbildungsbonus
Download PDF 120 KB
Bildungsprämie für berufliche Weiterbildung
Ende 2009 hat die Bunderegierung mit dem Prämiengutschein einen Anreiz geschaffen, berufliche Weiterbildung attraktiver zu machen. Den Prämiengutschein können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 EUR (oder 51.200 EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund einmal jährlich 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500,00 EUR.
Flyer Bildungsprämie zum Download (PDF 115 KB)
Aufstiegsstipendium
Seit August 2008 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt beruflich Begabte altersunabhängig bei der Aufnahme eines Studiums.
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Bildungsgutschein
Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.
Der Bildungsgutschein kann von der Agentur für Arbeit ausgegeben werden, um Ihnen die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung zu ermöglichen. Dieser Gutschein wird jeweils für ein bestimmtes Bildungsziel ausgestellt und ist von bestimmten Förderungsvoraussetzungen abhängig, die im SGB III geregelt sind. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins wird befristet auf maximal drei Monate. Eingelöst wird er bei einem zugelassenen Weiterbildungsanbieter.
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Bildungskredit
Durch das 2001 von der Bundesregierung ins Leben gerufene Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung steht. Der Bildungskredit dient bei nicht nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung. Einkommen und Vermögen der Auszubildenden, ihres Ehegatten oder ihrer Eltern spielen keine Rolle.
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Bildungsprämie und Weiterbildungssparen
Die Bildungsprämie ist ein staatliches Finanzierungsangebot, damit mehr Menschen durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern können – vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens nicht ohne Weiteres eine Weiterbildung finanzieren können.
Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
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Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung)
Bildungsfreistellung oder „Bildungsurlaub“ bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen der allgemeinen, politischen oder beruflichen Weiterbildung teilzunehmen. Fünf Tage Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr stehen allen Beschäftigten zu, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben.
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Meister-BaföG (Aufstiegsfortbildungsförderung)
Mit der Erhöhung der BAföG-Sätze zum 01.10.2010 wurden auch die Bedarfssätze und Freibeträge des „Meister-BAföG“ erhöht. Diese Erhöhung gilt für alle Vollzeitmaßnahmen, d.h. dass rückwirkend ab Oktober 2010 auch alle laufenden Vollzeitmaßnahmen die erhöhten Bedarfssätze und Freibeträge erhalten.
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Vermittlungsgutschein
Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben* (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Wochen von der Agentur für Arbeit oder von einem privaten Arbeitsvermittler noch nicht vermittelt sind. Entscheidend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten drei Monaten vor der Beantragung des Gutscheins. Diese Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder beruflichen Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben. Einen Gutschein erhalten Sie auch, wenn Sie zurzeit in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt sind oder zuletzt waren (eine bestimmte Dauer der Arbeitslosigkeit ist nicht erforderlich).
*) Durch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, dessen Dauer allein auf § 127 Abs. 3 SGB III beruht und deshalb von vorneherein weniger als sechs Monate beträgt, ist die Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt.
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WeGebAU
Das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) soll das Interesse und die Bereitschaft von Betrieben und Beschäftigten an Weiterbildung wecken. Als Impulsgeber ist das Programm auf Beschäftigte ausgerichtet, die entweder geringqualifiziert oder älter sind. Die in Betracht kommenden Förderinstrumente des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) sind der Arbeitsentgeltzuschuss bei Weiterbildung für Ungelernte nach § 235 c SGB III, die Förderung beruflicher Weiterbildung mit Weiterbildungskosten für Ältere nach § 417 (1) SGB III oder für Ungelernte nach § 77 SGB III.
Der Arbeitsentgeltzuschuss wird dem/der Arbeitgeber/-in gewährt, die Weiterbildungskosten werden dem/der Arbeitnehmer/-in gezahlt.
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Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirt/In, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
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Informationen zur Förderung der Weiterbildung
Das Ziel der schleswig-holsteinischen Weiterbildungspolitik ist es, die Teilnahme an Weiterbildung zu fördern und zu erhöhen.
Die folgenden Förderangebote der Landesregierung unterstützen alle Bürgerinnen und Bürger und kleinen und mittleren Betriebe in Schleswig-Holstein bei ihren Weiterbildungsbemühungen:
- Individuelle Weiterbildungsinformation und – beratung durch das Netzwerk der Weiterbildungsberatungsstellen. Regionaler Ansprechpartner Weiterbildungsverbund siehe unter:
www.weiterbildungsverbuende.schleswig-holstein.de - Weiterbildungsdatenbank zur Orientierung über alle Weiterbildungsangebote in Schleswig-Holstein: www.sh.kursportal.info
- Förderung der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen durch den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein. Bei Freistellung durch den Betrieb werden bis zu 100% der Seminarkosten gefördert. Informationen: www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de
- Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sog. „Meister-BAföG“). Informationen: www.afbg.schleswig-holstein.de
- Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung werden mit bis zu 50% Zuschuss zu Investitionskosten für die Modernisierung (Bau, Umbau, Ausstattung) gefördert. Informationen: www.weiterbildung.schleswig-holstein.de (Menüpunkt „Fördermöglichkeiten“)
- Das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz gewährt u.a. einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Informationen: www.bildungsfreistellung.schleswig-holstein.de
- Der Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung berechtigt die Zulassung zum Studium an einer schleswig-holsteinischen Hochschule ohne Abitur. Alle Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte unter www.schleswig-holstein.de (Menüpunkt „Studieren in Schleswig-Holstein“).



